private Krankenversicherung für Beamte
07.08.09 (Krankenversicherung, Krankenzusatz, Versicherungen)
Hierbei handelt es sich um die private Krankenversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die Anspruch auf Erstatung eines Teil der Krankheitskosten. Die Dienstherren bzw. die Arbeitgeber erstatten dem Beihilfeberechtigten, also Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst und seinen Angehörigen einen bestimmten Teil der entstandenen Krankheitskosten.
Da diese sowohl bei den Ländern als auch beim [...]